Förderprogramme

Sichern Sie sich Ihren Zuschuss!

HEFRO GmbH & Co.KG

BAFA-Förderung

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Die “BAFA Förderung für Haustüren” ist ein Förderprogramm der deutschen Bundesregierung, das darauf abzielt, den Einbau von energieeffizienten Haustüren in Wohngebäuden zu fördern.

Das Förderprogramm wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verwaltet und finanziert. Es richtet sich an private Hauseigentümer und unterstützt den Einbau von Haustüren, die bestimmte Energieeffizienzkriterien wie einen maximalen U-Wert von 1,3 W/m²K erfüllen.

Förderung: Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss.

Allgemeine Hinweise:
  • Ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit dem ausführenden Unternehmen muss vorliegen, aus dem das voraussichtliche Datum der Maßnahme hervorgeht.
  • Unmittelbar nach Antragstellung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail.
  • Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides wird die Rechnung von unserem Energieberater ausgestellt und muss dem ausführenden Unternehmen mitgeteilt werden.
  • Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 2.000 Euro, maximal können 30.000 Euro pro Jahr und Wohneinheit beantragt werden (ausgenommen Heizungen).
Wichtige Hinweise:
  • Das Programm hat bestimmte Anforderungen und Fristen, die regelmäßig angepasst werden können. Überprüfen Sie daher die aktuellen Informationen auf der offiziellen BAFA-Website.
  • Eine Kumulierung der BEG-Förderung mit §35c des Einkommenssteuergesetzes ist nicht zulässig.
  • Sollten weitere Förderungen beantragt worden sein, muss dies aufgrund der Förderrelevanz mitgeteilt werden.
  • Die Rechnung für die Antragsstellung muss vor dem Hochladen der Unterlagen durch 2Q bezahlt werden.
  • Es gelten die zum Zeitpunkt der Antragsstellung gültigen Förderbedingungen und -quoten.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

HEFRO GmbH & Co.KG

Steuerbonus (bei Sanierung)

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Die Steuerermäßigung ist nur möglich, wenn die Sanierungskosten nicht bereits anderweitig steuerlich oder durch eine öffentliche Förderung berücksichtigt wurden. Der Steuerbonus ist daher eine Alternative für alle, die keine KfW- oder BAFA-Förderung für ihre Haustürsanierung in Anspruch nehmen möchten.

Bedingungen:
  • Der Bonus kann nur von Eigentümern in Anspruch genommen werden, die ihre Immobilie selbst bewohnen (vermietete Wohnungen sind ausgeschlossen).
Förderfähige Maßnahmen:
  • Erneuerung der Fenster oder Haustür.
Voraussetzungen:
  • Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden.
  • Anforderungen an die Sanierungsmaßnahmen: z. B. Haustür mit maximalem U-Wert von 1,3 W/(m² K).
Allgemeiner Voraussetzungen:
  • Die Immobilie muss mindestens 10 Jahre alt sein.
  • Es muss eine Rechnung des ausführenden Handwerksbetriebs vorliegen.
  • Die Zahlung muss an den Handwerksbetrieb überwiesen werden.
  • Es muss eine Fachunternehmererklärung vorliegen.
Steuerliche Absetzung der Sanierungskosten:
  • Im Kalenderjahr der Beendigung der Sanierungsarbeiten können die Kosten erstmals abgesetzt werden.
  • Im ersten und zweiten Kalenderjahr wird die Einkommensteuer um jeweils 7% der Sanierungskosten reduziert (max. 14.000 €).
  • Im dritten Kalenderjahr können nochmals 6% der Kosten abgesetzt werden (max. 12.000 €).

Für weitere Informationen und Unterstützung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!