
SICHERN SIE SICH IHREN ZUSCHUSS!
FÖRDERPROGRAMME
FÖRDERPROGRAMME
Haustüre zu Teuer? Dann sichern Sie sich einen der aufgelisteten Zuschüsse. Hier finden Sie die wichtigsten Tipps zu Beantragung einer Förderung für Ihre neue Haustüre.
BAFA-FÖRDERUNG
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Die "BAFA Förderung für Haustüren" ist ein Förderprogramm der deutschen Bundesregierung, das darauf abzielt, den Einbau von energieeffizienten Haustüren in Wohngebäuden zu fördern.
Das Förderprogramm wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verwaltet und finanziert. Es richtet sich an private Hauseigentümer und kann für den Einbau von Haustüren genutzt werden, die bestimmte Energieeffizienzkriterien erfüllen, wie z.B. einen U-Wert von maximal 1,3 W/m²K.
Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss.
Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie in der Regel einen Antrag beim BAFA stellen und alle erforderlichen Unterlagen einreichen. Es ist wichtig zu beachten, dass das Programm bestimmte Anforderungen und Fristen hat, die von Zeit zu Zeit angepasst werden können. Es empfiehlt sich daher, die aktuellen Informationen auf der offiziellen BAFA-Website zu überprüfen.
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?
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Das Gebäude wird überwiegen zu Wohnzwecken genutzt
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Bauanzeige muss mindestens 10 Jahre zurückliegen
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Investitionskosten: Mindestens 2.000 Euro Brutto
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Der Antrag muss vor Beauftragung der Leistung gestellt werden
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Kein Denkmalschutz
Ablauf des Antragsprozesses – In 6 Schritten zur Förderung
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Übergabe der Kontaktdaten des Endkunden an uns durch Vollmacht zur Beantragung und Abwicklung von BEG-Einzelmaßnahmen.(Vollmacht wird an unseren Energie-Effizienz-Berater weitergeleitet)
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Antragsstellung durch unseren Energie-Effizienz-Berater bei der BAFA, nach Eingang der Vollmacht
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Eingangsbestätigung der BAFA nach ca. 3-4 Tagen, anschließend automatische Auftragsbestätigung durch uns.
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BAFA sendet Zuwendungsbescheid (Offizielle Bewilligung der beantragten Förderung)
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Anschließend benötigen wir die Rechnung, eine ausgefüllte Unternehmererklärung,
Überweisungsbelege und Info über wahrheitsgemäße Angaben bzgl. des Einbaus der
Haustüre. (Foto der eingebauten Haustüre von Vorteil) -
Energieberater reicht Unterlagen bei BAFA ein.
Steuerbonus für die Sanierung
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Die Steuerermäßigung ist nur dann möglich, wenn die Sanierungskosten nicht schon anderweitig steuerlich oder als öffentlich geförderte Maßnahme berücksichtigt worden sind. Der Steuerbonus ist damit eine Alternative für alle, die keine KfW- oder BAFA-Förderung für ihre Haustürsanierung in Anspruch nehmen wollen.
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?
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Der Bonus kann nur von Eigentümern geltend gemacht werden, die Ihr Haus oder die Wohnung selbst bewohnen. (Vermietete Wohnungen fallen nicht darunter)
Wie setzt man die Sanierungskosten von der Steuer ab?
(In dem Kalenderjahr, in dem die Sanierungsarbeiten beendet werden, können die Sanierungskosten erstmals abgesetzt werden.)
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Im ersten und zweiten Kalenderjahr wird die Einkommenssteuer um je 7% der Sanierungskosten ermäßigt. (max. 14.000,- €)
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Im dritten Kalenderjahr können nochmals 6% geltend gemacht werden.
(max. 12.000,- €)
Für welche Sanierungsmaßnahmen gibt es den Steuerbonus?
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Erneuerung der Fenster oder Haustür
Voraussetzungen für den Steuerbonus
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Durchführung durch ein Fachunternehmen
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Anforderungen an die Sanierungsmaßnahmen:
- Haustür --> maximaler U-Wert 1,3 W/(m² K) -
Allgemeine Voraussetzungen für den Steuerbonus für Sanierungsmaßnahmen:
- Haus oder Wohnung = mind. 10 Jahre alt
- Rechnung des ausführenden Handwerksbetrieb
- Überweisung an ausführenden Handwerksbetrieb
- Fachunternehmererklärung