Sie planen den Einbau einer neuen, energieeffizienten Haustür? Die aktuellen BAFA-Förderrichtlinien 2025 bringen wichtige Neuerungen, die Sie kennen sollten. Als Ihr kompetenter Partner für Haustüren erklären wir Ihnen die neuen Regelungen und unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Die wichtigsten Neuerungen der BAFA-Förderung 2025
1. Vertragliche Voraussetzungen vor Antragstellung
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Ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag muss vorliegen
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Der Vertrag muss unter der auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage geschlossen werden
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Das voraussichtliche Umsetzungsdatum muss aus dem Vertrag hervorgehen
2. Wichtige Fristen und Bedingungen
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Kein Baubeginn vor Antragstellung (inkl. keine Zahlungen oder Rechnungen)
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Maximalförderung: 30.000 €/Jahr/Wohneinheit (mit iSFP 60.000 €)
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Rechnungsstellung erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides
3. Wichtige Dokumente für die Beantragung
✔ Gültiger Lieferungs-/Leistungsvertrag
✔ Fachunternehmererklärung
✔ U-Wert-Nachweis
✔ Alle Rechnungen und Zahlungsbelege
✔ Standortangabe auf der Rechnung
✔ Ausweisung des Arbeitslohns
So unterstützt Sie HEFRO bei der Förderung
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Beratung zu allen Fördermöglichkeiten
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Erstellung aller notwendigen Unterlagen
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Fachgerechter Einbau durch zertifizierte Handwerker
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Komplette Abwicklung des Förderverfahrens
Wichtige Hinweise zur Rechnungsstellung
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Rechnung muss auf Antragssteller laufen
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Keine Pauschalrechnungen
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Unbare Begleichung erforderlich
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Bei Teilzahlungen: zusammenfassende Schlussrechnung
Ihre Vorteile mit HEFRO
✅ Bis zu 15% Förderung auf Ihre neue Haustür
✅ Individuelle Beratung zu allen Fördermöglichkeiten
✅ Komplettservice von der Planung bis zur Montage
✅ Zertifizierte Qualität für maximale Energieeffizienz
⚠ Wichtig: Förderanträge müssen vor Baubeginn gestellt werden!
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