BAFA-Förderung 2025: Das müssen Sie über die neuen Förderbedingungen für Haustüren wissen

Sie planen den Einbau einer neuen, energieeffizienten Haustür? Die aktuellen BAFA-Förderrichtlinien 2025 bringen wichtige Neuerungen, die Sie kennen sollten. Als Ihr kompetenter Partner für Haustüren erklären wir Ihnen die neuen Regelungen und unterstützen Sie bei der Antragstellung.

Die wichtigsten Neuerungen der BAFA-Förderung 2025

1. Vertragliche Voraussetzungen vor Antragstellung

  • Ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag muss vorliegen

  • Der Vertrag muss unter der auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage geschlossen werden

  • Das voraussichtliche Umsetzungsdatum muss aus dem Vertrag hervorgehen

2. Wichtige Fristen und Bedingungen

  • Kein Baubeginn vor Antragstellung (inkl. keine Zahlungen oder Rechnungen)

  • Maximalförderung: 30.000 €/Jahr/Wohneinheit (mit iSFP 60.000 €)

  • Rechnungsstellung erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides

3. Wichtige Dokumente für die Beantragung

✔ Gültiger Lieferungs-/Leistungsvertrag
✔ Fachunternehmererklärung
✔ U-Wert-Nachweis
✔ Alle Rechnungen und Zahlungsbelege
✔ Standortangabe auf der Rechnung
✔ Ausweisung des Arbeitslohns

So unterstützt Sie HEFRO bei der Förderung

  1. Beratung zu allen Fördermöglichkeiten

  2. Erstellung aller notwendigen Unterlagen

  3. Fachgerechter Einbau durch zertifizierte Handwerker

  4. Komplette Abwicklung des Förderverfahrens

Wichtige Hinweise zur Rechnungsstellung

  • Rechnung muss auf Antragssteller laufen

  • Keine Pauschalrechnungen

  • Unbare Begleichung erforderlich

  • Bei Teilzahlungen: zusammenfassende Schlussrechnung

Ihre Vorteile mit HEFRO

✅ Bis zu 15% Förderung auf Ihre neue Haustür
Individuelle Beratung zu allen Fördermöglichkeiten
Komplettservice von der Planung bis zur Montage
Zertifizierte Qualität für maximale Energieeffizienz

Wichtig: Förderanträge müssen vor Baubeginn gestellt werden!

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