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FÖRDERPROGRAMME

Sichern Sie sich ihren Zuschuss!
FÖRDERPROGRAMME IM ÜBERBLICK

Haustüre zu Teuer? Dann sichern Sie sich einen der aufgelisteten Zuschüsse. Hier finden Sie die wichtigsten Tipps zu Beantragung einer Förderung für Ihre neue Haustüre. 

BAFA-FÖRDERUNG

TRAUMTÜRE KAUFEN - 15% SPAREN

Die "BAFA Förderung für Haustüren" ist ein Förderprogramm der deutschen Bundesregierung, das darauf abzielt, den Einbau von energieeffizienten Haustüren in Wohngebäuden zu fördern.
 

Das Förderprogramm wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verwaltet und finanziert. Es richtet sich an private Hauseigentümer und kann für den Einbau von Haustüren genutzt werden, die bestimmte Energieeffizienzkriterien erfüllen, wie z.B. einen U-Wert von maximal 1,3 W/m²K.
 

Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss.

 

Allgemeine Hinweise

  • Zur Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit dem ausführenden Unternehmen (geschlossen unter Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage) vorliegen, aus dem sich das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme ergibt.

  • Unmittelbar nach Antragsstellung erhalten Sie die Antragseingangsbestätigung per E-Mail​.

  • Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides erhalten Sie die Rechnung von unserem Energieberater.

  • Der Erhalt muss dem ausführenden Unternehmen mitgeteilt werden.

  • Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 2.000 Euro.

  • Maximal können 30.000 Euro/ Jahr/ Wohneinheit beantragt werden (Heizungen ausgenommen).

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Es ist wichtig zu beachten, dass das Programm bestimmte Anforderungen und Fristen hat, die von Zeit zu Zeit angepasst werden können. Es empfiehlt sich daher, die aktuellen Informationen auf der offiziellen BAFA-Website zu überprüfen.

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  • Eine Kumulierung der BEG- Förderung mit §35 c des Einkommenssteuergesetzes ist nicht zulässig.

  • Sollten weitere Förderungen beantragt worden sein, muss das aufgrund der Förderrelevanz mitgeteilt werden.

  • Die Rechnung für die Antragsstellung muss vor dem Hochladen der Unterlagen durch 2Q bezahlt werden.

  • Es gelten die zum Zeitpunkt der Antragsstellung geltenden Förderbedingungen/-quoten.

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Für weitere Fragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung!

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STEUERBONUS (bei Sanierung)
Steuerberater/in

TRAUMTÜRE KAUFEN - 20% SPAREN ÜBER DIE EINKOMMENSSTEUER

Die Steuerermäßigung ist nur dann möglich, wenn die Sanierungskosten nicht schon anderweitig steuerlich oder als öffentlich geförderte Maßnahme berücksichtigt worden sind. Der Steuerbonus ist damit eine Alternative für alle, die keine KfW- oder BAFA-Förderung für ihre Haustürsanierung in Anspruch nehmen wollen.

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?

  • Der Bonus kann nur von Eigentümern geltend gemacht werden, die Ihr Haus oder die Wohnung selbst bewohnen. (Vermietete Wohnungen fallen nicht darunter)

Für welche Sanierungsmaßnahmen gibt es den Steuerbonus?

  • Erneuerung der Fenster oder Haustür

Voraussetzungen für den Steuerbonus​

  1. Durchführung durch ein Fachunternehmen

  2. Anforderungen an die Sanierungsmaßnahmen:
    - Haustür --> maximaler U-Wert 1,3 W/(m² K)

  3. Allgemeine Voraussetzungen für den Steuerbonus für Sanierungsmaßnahmen:
    - Haus oder Wohnung = mind. 10 Jahre alt
    - Rechnung des ausführenden Handwerksbetrieb
    - Überweisung an ausführenden Handwerksbetrieb
    - Fachunternehmererklärung

Wie setzt man die Sanierungskosten von der Steuer ab?​​
(In dem Kalenderjahr, in dem die Sanierungsarbeiten beendet werden, können die Sanierungskosten erstmals abgesetzt werden.)

  • Im ersten und zweiten Kalenderjahr wird die Einkommenssteuer um je 7% der Sanierungskosten ermäßigt. (max. 14.000,- €)

  • Im dritten Kalenderjahr können nochmals 6% geltend gemacht werden.
    (max. 12.000,- €) 

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